Das Pflegezeitgesetz



Das "Gesetz über die Pflegezeit" (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) ist Bestandteil des Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung, das am 30. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum 01. Juli 2008 in Kraft trat (Artikel  3 / Seite 58-62).

Pflegezeit



Im Pflegezeitgesetz ist ein Anspruch der Mitarbeiter auf unbezahlte Pflegezeit (sowie Kündigungsschutz) verankert. Sie beträgt bis zu 6 Monate.  Auch eine teilweise Freistellung (Verringerung und/oder Verteilung der Arbeitszeit) ist möglich. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht nur für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung



Im Gesetz ist auch die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (so genannter "Pflegeurlaub") als  Mitarbeiteranspruch für eine bis zu 10 Tage dauernde Freistellung enthalten. Sie soll dazu dienen, die akut notwendige Versorgung von Pflegebedürftigen, beispielsweise nach einem Schlaganfall zu organisieren und gilt für alle Betriebe, egal welcher Größe. Sie wäre ähnlich (analog) einer Krankmeldung zu handhaben.
Der Arbeitgeber ist hier zur Fortzahlung der Vergütung nur verpflichtet, soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund Vereinbarung ergibt.

Nahe Angehörige



Nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes sind folgende Gruppen:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

Probleme und Fragen



Neben der Finanzierung stellt sich für die Arbeitgeber vor allem die Frage der praktischen Organisation beider Gesetzesanforderungen. Dabei kann man die gesetzliche Pflegezeit durchaus auch Chance betrachten, um Mitarbeiter zu halten. Mehr dazu auch in unserem Vortrag: Das Pflegezeitgesetz: Probleme und Chancen.

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Vortrag zum Pflegezeitgesetz



Hier finden Sie einen unserer Vorträge zum Pflegezeitgesetz: Das Pflegezeitgesetz: Probleme und Chancen (für Arbeitgeber).

Bürgerfragen zur Pflegezeit



Uns rufen inzwischen Bürger mit konkreten Fragen zum Pflegezeitgesetz an. Sie finden uns in Suchmaschinen unter dem Stichwort "Pflegezeit", nur sind wir eigentlich der falsche Ansprechpartner.

Fragen zur Pflegezeit, aber auch zur Pflegeversicherungsreform können sie beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit stellen.

ArbeitundPflege - News zum Pflegezeitgesetz



Mehr Informationen zum Pflegezeitgesetz finden Sie in den ArbeitundPflege.de - News Nr. 3 sowie der Synopse des Pflegezeitgesetzes.



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